Du hast einen Antrag auf Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem an Deine Krankenkasse gestellt? Das ist mittlerweile schon über 3 Wochen her und Du hast seitdem nichts von Deiner Krankenkasse gehört?
Herzlichen Glückwunsch, Dein Antrag gilt somit nämlich automatisch als genehmigt, da die sogenannte Genehmigungsfiktion eingetreten ist:
Genehmigungsfiktion: Die Krankenkasse MUSS folgende Fristen einhalten, ansonsten gilt Dein Antrag automatisch als genehmigt!
- Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.
- Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten.
- Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung
- Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit.
- Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
- Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
- Meine Empfehlung: Bitte mit Rechtsbeistand vorher abklären!
Quelle: http://www.buzer.de/s1.htm?a=%C2%A713&g&kurz=SGB+V&ag=2497
Hierzu gibt es nun auch ein aktuelles BSG Urteil vom 06.11.2018 Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die Einschaltung des MDK: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181103271&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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